Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Szenen zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
5. Während des Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren und/oder filmen. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine authentischen Fotos machen. Der Auftragnehmer offenbart jedoch den Gästen die Möglichkeit, selbst Fotos und Videos anzufertigen, sobald der Auftragnehmer seine Arbeit abgeschlossen hat.
6. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, welche dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, wie RAW – Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlichen Vereinbarung.
II. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftraggeber steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Rechte der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger des Honorars an den Auftraggeber über.
III. Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der vom Kunden gewünschten Produkte aus der Preisliste. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Aushändigung der Rechnung, jedoch spätestens 14 Tage danach per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen gegebenenfalls auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung.
Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, so wird keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen genommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, welcher auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden vollständig zurückerstattet, wenn der Auftraggeber den Termin aus oben genannten Gründen nicht wahrnehmen kann.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechende Unternehmen und Hersteller für die gewünschte Erstellung von Material (z.B. Fotobücher, etc.) zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
4. Zusendung und Rücknahme von Material (Bilder, Filme, Bücher, etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Sendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können Sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeglicher Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und einen Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftraggeber übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Datenschutz & Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
1. Kevin Scholz – Kevin Scholz Photography, Leitenweg 4b, 01773 Altenberg erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 7 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem Auftragnehmer keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.
In Aufträgen weise ich explizit auf meine AGB hin.
VII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.12.2021.
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.